Avisierung für Logistik
Zustelltermine mit dem Empfänger abstimmen, bevor der Lkw losfährt — und was das kostet.
Die Termine machen wir. Beraten machen Sie. Terminierung ist die Arbeit, die keiner machen will: Ihr Bestand liegt da, und das Telefonieren bleibt liegen, weil ein Beratungsgespräch immer wichtiger ist als der nächste Anruf. Wir telefonieren die Liste ab und vereinbaren Termine — online über Teams oder am Telefon, je nachdem, was Ihr Kunde lieber mag. In Ihrem Namen, über Ihre Telefonie, eingetragen in Ihren Kalender. Fester Monatspreis, keine Stundenzettel.
Terminvereinbarung auszulagern lohnt sich, wenn das Telefonieren Ihnen laufend Stunden wegnimmt, die in einem Beratungsgespräch mehr wert wären. Es lohnt sich nicht, wenn es gar nicht so viel zu telefonieren gibt.
Ein Preis, ein Rechnungsposten im Monat. Sie geben die Arbeit ab, nicht die Entscheidungen — wo die Grenze verläuft, steht im Angebot, bevor Sie unterschreiben.
Am Telefon wird ein Termin vereinbart und sonst nichts. Keine Produkte, keine Konditionen, keine Einschätzung zu einem bestehenden Vertrag — auch dann nicht, wenn der Kunde danach fragt. Dafür gibt es eine feste Antwort, die Sie uns vorgeben, und die lautet sinngemäß: Das bespricht Ihr Berater mit Ihnen im Termin.
Das ist keine Bescheidenheit, sondern die Grenze, die Ihre Zulassung zieht. Sie bleibt auch dann unverrückbar, wenn es im Einzelfall den Termin kosten würde.
Haben Sie eine Telefonanlage und ein Maklerverwaltungsprogramm, benutzen wir die. Sie legen uns einen Zugang an, so wie Sie es für einen neuen Mitarbeiter auch täten. Sie müssen nichts umstellen, nichts dazukaufen und kein zweites System pflegen.
Auftraggeber ist TourCoord, nicht eine einzelne Person. Wer die Anrufe führt, entscheiden wir — fällt jemand aus, fällt der Dienst nicht aus. Einen festen Ansprechpartner, der Ihr Geschäft kennt, haben Sie trotzdem.
Die Zeitfenster, in die wir Termine legen, gehören während unserer Anrufzeit uns allein — weder Sie noch Ihr Büro noch ein zweiter Dienstleister trägt dort etwas ein.
Der Grund ist nicht Prinzipienreiterei. Wir sagen einem Kunden am Telefon einen Termin zu. Ist der Platz in dem Moment schon weg, stehen wir als die da, die nicht wissen, was sie tun — und Ihr Kunde hört das. Einmal reicht, damit er beim nächsten Anruf nicht mehr rangeht.
Was Sie selbst eintragen wollen, tragen Sie vor oder nach unserer Anrufzeit ein, oder Sie sperren die Zeit vorher. Passiert es doch einmal, räumen wir es auf: Wir rufen den Kunden an und legen den Termin neu. Dieser Termin zählt dann gegen das Tageskontingent wie jeder andere auch.
Fünf Werktage zwischen Unterschrift und erstem Anruf. Was in der Zeit passiert:
Sie telefonieren nicht mehr selbst und verlieren keine Beratungsstunde mehr an die Terminierung. Was Sie bekommen, sind Termine in Ihrem Kalender und einmal in der Woche die Zahlen dazu.
Sie buchen eine Größe: reservierte Anrufzeit am Tag und eine Höchstzahl an Terminen am Tag. Beides ist gedeckelt, damit Sie wissen, was Sie zahlen, und wir wissen, was wir leisten.
Alle Preise netto. Die gebuchte Anrufzeit liegt im Standard-Zeitfenster Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr; innerhalb dieses Fensters kostet kein Anruf extra. Anruftage sind Montag bis Freitag, ohne bundeseinheitliche Feiertage. Nicht genutzte Anrufzeit und nicht genutzte Termine werden nicht auf den nächsten Tag oder Monat übertragen. Die Rechnung läuft im Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG: Sie zahlen uns keine Umsatzsteuer, melden sie selbst an und ziehen sie im gleichen Schritt ab.
Die Anrufzeit am Tag und die Zahl der Termine am Tag. Ist eine davon erreicht, ist der Tag zu Ende. Wir dehnen nichts und wir rechnen nichts nach. Brauchen Sie mehr, wechseln Sie ins nächste Paket — das ist der einzige Weg nach oben, und davon machen wir keine Ausnahme, auch nicht für einen guten Monat. Die gebuchte Anrufzeit ist reservierte Kapazität für Ihren Betrieb, kein ganztägig besetzter Arbeitsplatz: Wir telefonieren für Sie innerhalb des gebuchten Fensters — eine allgemeine Telefonzentrale für Ihr Haus sind wir auch in dieser Zeit nicht.
Wie viele Termine am Ende herauskommen, sagen wir vorher nicht zu. Das hängt an Ihrer Liste, und niemand, der sie nicht kennt, kann das seriös versprechen. Nach zwei Wochen wissen wir es und legen Ihnen die Zahlen vor.
Werbeanrufe bei Privatpersonen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Für Bestandskunden gibt es beim Telefon keine Ausnahme — die für E-Mail nach § 7 Abs. 3 UWG greift hier nicht. Als Werbender dokumentieren Sie die Einwilligung nach § 7a UWG und bewahren den Nachweis fünf Jahre auf. Bußgelder reichen bis 300.000 € (§ 20 UWG).
Praktisch heißt das: Ihre Liste bekommt ein Feld für die Einwilligung. Wir rufen nur Kontakte an, die dort gekennzeichnet sind — oder Gewerbekunden, bei denen ein konkretes, auf Ihr Angebot bezogenes Interesse anzunehmen ist. Dass Kontaktdaten öffentlich abrufbar sind, genügt dafür nicht (BVerwG, Urteil vom 29.01.2025, Az. 6 C 3.23). Alles andere bleibt liegen.
Die Rufnummer unterdrücken wir nicht (§ 15 Abs. 2 TDDDG). Vor dem Start schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; verantwortlich für die Daten bleiben Sie.
Woher stammen die Kontakte, und was haben die Leute unterschrieben? Wenn die Antwort nicht klar ist, fangen wir nicht an. Uns kostet ein Auftrag, den wir absagen, einen Monat. Sie würde er deutlich mehr kosten.
Wir rechnen nicht je Termin ab, sondern monatlich. Rechnerisch landen Sie im Starter-Paket bei rund 36 € je Termin und im Premium-Paket bei rund 27 €, wenn Sie die Termine am Tag auch wirklich abrufen. Der feste Preis steht trotzdem im Vertrag, nicht der Stückpreis.
Weil das die falschen Anreize setzt. Wer je Termin bezahlt wird, macht Termine — auch die, bei denen der Kunde am Telefon schon dreimal Nein gesagt hat. Solche Termine kosten Sie mehr Zeit, als sie einbringen. Bei einem festen Monatspreis haben wir keinen Grund, Ihnen einen Termin aufzuschwatzen, den Sie nicht wollen.
Gedeckelt sind 4, 7 oder 10 Termine am Tag, je nach Paket. Wie viele tatsächlich herauskommen, hängt an Ihrer Liste, und das sagt Ihnen niemand seriös vorher. Nach zwei Wochen wissen wir es und legen Ihnen die Zahlen vor.
Nein, nicht ohne dokumentierte Einwilligung. Beim Telefon gibt es keine Bestandskundenausnahme — die aus § 7 Abs. 3 UWG gilt nur für E-Mail. Sie brauchen für jeden Kontakt eine Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG und müssen sie nach § 7a UWG fünf Jahre lang nachweisen können. Ihre Liste bekommt dafür ein Feld, und wir rufen nur an, was dort gekennzeichnet ist.
Nur wenn die Einwilligung belegbar ist. Bei gekauften Listen ist sie das oft nicht, und dann fangen wir nicht an. Dass Kontaktdaten öffentlich abrufbar sind, reicht nicht — das hat das Bundesverwaltungsgericht am 29.01.2025 noch einmal klargestellt (Az. 6 C 3.23).
Ja. Ob Makler, gebundener Vermittler oder Finanzberatung macht für die Terminierung keinen Unterschied — wir vereinbaren Termine, wir beraten und vermitteln nicht. Was am Telefon gesagt werden darf, geben Sie vor, und daran halten wir uns auch dann, wenn es einen Termin kostet.
Ein Callcenter arbeitet nach Skript und wird nach Menge bezahlt. Wir arbeiten in Ihrem Kalender und werden nach Monat bezahlt. Außerdem telefoniert bei uns nicht jeden Tag jemand anderes: Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Geschäft kennt — fällt er aus, übernimmt jemand von uns, und der Dienst läuft weiter.
Fünf Werktage nach Vertragsunterzeichnung. In der Zeit klären wir Liste, Einwilligungen, Gesprächsregeln, Zeitfenster und die Zugänge zu Ihrer Telefonie und Ihrem Maklerverwaltungsprogramm.
15 Minuten, und Sie wissen, ob sich das bei Ihrer Liste und Ihrem Terminvolumen lohnt. Wenn nicht, sagen wir Ihnen das auch.
15 Minuten, direkt mit Martin. Kein Verkaufsgespräch — wenn es bei Ihnen nicht passt, sagen wir das im Gespräch. Schriftlich geht auch: termine@tourcoord.de